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Das derzeitige OÖ Jagdgesetz (1964) beschneidet bewusst die Rechte bäuerlicher
Grundeigentümer:
Bäuerliche Grundflächen, die zu klein für die Begründung von Eigenjagden sind,
werden per Gesetz in Genossenschaftlichen Jagdgebieten (Gemeindejagden) zusammengefasst bzw. als
so genannte Jagdanschlussgebiete oder Jagdenklaven an Eigenjagden angegliedert. Das OÖ Jagdgesetz
(1964) zwingt die Eigentümer dieser Grundflächen zur Verpachtung ihres Jagdrechts (§§ 8,24), obwohl
§1, Abs.1 besagt: "Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden." Die
De-facto-Enteignung der Betroffenen kommt in den geringen Befugnissen ihrer gesetzlich vorgesehenen
Vertretung, dem Jagdausschuss, zum Ausdruck.....mehr
Ökobauernjagd - Verein OÖ Jagdeigentümer fordert:
Eine Überarbeitung des OÖ Jagdrechts, das in manchen Punkten demokratiepolitischen
Standards in eklatanter Weise widerspricht. Vorrangiges Ziel ist die Neugestaltung der Eigentumsrechte
und die Einführung effektiverer, nachhaltig ökologisch orientierter Regelungsinstrumente, wie sie zum
Teil bereits im Vorarlberger Jagdgesetz enthalten sind.....mehr
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